König­stein: Grund­la­gen für ver­ant­wor­tungs­vol­les Ent­schei­den fehlen

„In der Theo­rie – und in der Hes­si­schen Gemein­de­ord­nung – ist alles wohl gerich­tet: Die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung reprä­sen­tiert die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sie ist die obers­te Ent­schei­dungs­in­stanz für alle Ange­le­gen­hei­ten, die im Zustän­dig­keits­be­reich der Kom­mu­ne lie­gen. Sie bestimmt inner­halb die­ses Rah­mens, was gebaut, gekauft, in Stand gesetzt und schließ­lich geleis­tet wird, – und was dafür aus­ge­ge­ben wird. Aber eben nur in der Theo­rie,“ stellt Micha­el Klaus Otto, Rechts­an­walt und lang­jäh­ri­ger Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der FDP, fest. „Der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung feh­len zuneh­mend die Grund­la­gen für ver­ant­wor­tungs­vol­le und ver­ant­wort­ba­re Ent­schei­dun­gen. Es herrscht immer weni­ger Trans­pa­renz zu geplan­ten Pro­jek­ten und Vor­ha­ben, zu dabei unter­wegs auf­tre­ten­den Pro­ble­men und den damit ver­bun­de­nen (Mehr-)Ausgaben.“

Das ist zum Teil sys­te­ma­tisch ange­legt, in Gestalt der städ­ti­schen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten. Was im Auf­sichts­rat der Kur-GmbH zum Sanie­rungs­vor­ha­ben Kur­bad dis­ku­tiert wird oder was im Auf­sichts­rat der Grund­stücks-GmbH zu Grund­stücks­ge­schäf­ten und Bau­maß­nah­men ver­han­delt wird, ist „ver­trau­lich“. Dafür gibt es durch­aus auch gute Grün­de. Aber es ist nicht gut, wenn die Stadt­ver­ord­ne­ten, ob in ihren Aus­schüs­sen oder im Ple­num der Stadt­par­la­ments, erst dann infor­miert wer­den, wenn das Kind dabei ist, in den Brun­nen zu fal­len, wenn also von der Stadt als allei­ni­gem Anteils­eig­ner Geld für „über­plan­mä­ßi­ge Aus­ga­ben“ ver­langt wird oder Haus­halts­plä­ne revi­diert wer­den müs­sen.

Es waren und sind die gro­ßen Bro­cken, die davon betrof­fen waren und sein wer­den. So war es mit der Ver­dop­pe­lung der Kos­ten des HdB, so geht es wei­ter mit der vor­aus­sicht­li­chen Ver­dop­pe­lung der Kos­ten des Kin­der­gar­tens am Hardt­berg. Die gegen­wär­ti­ge Stei­ge­rung der Bau­kos­ten wird sich eben­falls erheb­lich auf die geplan­te Inves­ti­ti­ons­sum­me für das Kur­bad aus­wir­ken.

Aber auch bei den klei­ne­ren Vor­ha­ben, die von der Stadt­ver­wal­tung direkt abge­wi­ckelt wur­den und wer­den, ist die Situa­ti­on nicht bes­ser. Der Hardt­berg­turm soll­te zunächst zwi­schen 200 und 300 Tau­send Euro kos­ten, dann wur­den ca. 500 Tau­send ange­setzt und jetzt sind wir bei 1 Mil­li­on Euro Bau­kos­ten gelan­det. Der Umbau der Dorf­schän­ke in Mam­mols­hain zum Bab­bel Pub ist sehr gelun­gen aber eben auch viel teu­rer als geplant und im Haus­halt bud­ge­tiert. Der kind­ge­rech­te Umbau eines gemie­te­ten Hau­ses zu einem Hort kos­te­te schließ­lich unglaub­lich mehr als ursprüng­lich ver­an­schlagt. Es darf nicht sein, dass Bau­maß­nah­men und Fol­ge­auf­trä­ge so in Klein­auf­trä­ge auf­ge­spal­ten wer­den, dass sie unter allen Geneh­mi­gungs­gren­zen bleiben. 

Micha­el Klaus Otto for­mu­liert es als Jurist: „Wenn es neue Erkennt­nis­se und Ent­wick­lun­gen in der Ver­wal­tung, im Magis­trat und in den städ­ti­schen Auf­sichts­rä­ten gibt, ist der Bür­ger­meis­ter ver­pflich­tet die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung lau­fend zu unter­rich­ten. Dies ist eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung gemäß § 50 Abs. 3 der Hes­si­schen Gemein­de­ord­nung. Wer­den bei­spiels­wei­se über­plan­mä­ßi­ge Aus­ga­ben erfor­der­lich oder wer­den Haus­halts­mit­tel für ande­re Zwe­cke ver­wen­det als ord­nungs­ge­mäß beschlos­sen, so sind die Aus­schüs­se und die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung unver­züg­lich zu infor­mie­ren, damit über ange­streb­te Ände­run­gen durch die zustän­di­gen Gre­mi­en bera­ten und beschlos­sen wer­den kann, bevor die­se Mit­tel aus­ge­ge­ben wer­den. Es ist inzwi­schen so, dass sol­che über- oder außer­plan­mä­ßi­gen Aus­ga­ben von der Ver­wal­tung selbst vor­ge­nom­men und der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung erst Mona­te spä­ter zur Geneh­mi­gung vor­ge­legt wer­den, wenn nicht mehr anders ent­schie­den wer­den kann.

Dazu gehört, dass die­se The­men auf die Tages­ord­nung der Auf­sichts­rä­te der städ­ti­schen Gesell­schaf­ten und dann der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung und ihrer Aus­schüs­se gesetzt wer­den und dass nicht nur in soge­nann­ten Mit­tei­lun­gen Zip­fel der Geheim­nis­se gelüf­tet werden.“

Otto wie­der­holt die For­de­rung der FDP, für Pro­jek­te und Vor­ha­ben kla­re Prio­ri­tä­ten zu set­zen und das Beschlos­se­ne strin­gent, trans­pa­rent und unter Aus­nut­zung aller Zuschuss­mög­lich­kei­ten zu verwirklichen.

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