Presseerklärung:
Seit einem halben Jahrzehnt wird vergeblich nach einer brauchbaren Lösung für die Probleme des städtischen Kindergartens in der Eppsteiner Straße gesucht. Jetzt zeichnet sich eine Lösung ab, die als ein wahrer Glücksfall für die Stadt bezeichnet werden muß:
Eine Königsteiner Bürgerin, der die evangelische Kirche am Herzen lag, setzt eine kirchennahe Stiftung als Erbe ihres Anwesens in der Herrnwaldstraße ein, und die bedachte Stiftung bietet der Stadt Königstein an, ihr dieses Anwesen für die Unterbringung des städtischen Kindergartens zu vermieten und obendrein noch für diesen Zweck in Abstimmung mit der Stadt umzubauen. Zu Recht waren Vertreter aller im Königsteiner Stadtparlament vertretenen Parteien begeistert, als sie von diesem Angebot erfuhren.[…]
Nun stellte sich heraus, dass der bestehende Bebauungsplan den Betrieb eines Kindergartens an dieser Stelle nicht zulässt. Daher schlug die Verwaltung vor, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans zu fassen, um das Vorhaben dennoch realisieren zu können; nur ein solcher Beschluss kann nach § 2 des Baugesetzbuches das Verfahren zur Bebauungsplanung-Änderung in Gang setzen. Dieses gesetzlich geregelte Verfahren dient der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und ist die Grundlage für die Abwägung und Bewertung aller für das Vorhaben bedeutsamen Umstände.
Wenn also Eigentümer und Bewohner benachbarter Grundstücke Probleme bei der beabsichtigten Unterbringung des Kindergartens in dem Anwesen in der Herrnwaldstraße sehen sollten, so ist es genau das durch einen Aufstellungs-beschluss eingeleitete Verfahren, in das alle offenen Fragen eingebracht und behandelt werden können und sollen.
Etwaige Bedenken hinsichtlich Verkehrsbelastung und Verkehrsführung im Zusammenhang mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen durch Eltern, welche ihre Kinder bringen und abholen, oder Sorgen wegen möglicher Lärm-belästigungen sind die Punkte, über die im Zuge des Verfahrens diskutiert werden kann und muss, um möglichst günstige Lösungen zu finden. Dazu wird vermutlich auch die Einholung von Fachgutachten gehören, was die Umsetzung der geplanten Kindergartenansiedlung ohnedies verzögern wird.
Den Aufstellungsbeschluss – wie geschehen – zu v e r s c h i e b e n macht daher überhaupt keinen Sinn, es sei denn, es solle durch Gespräche mit betroffenen Bürgern ermittelt werden, ob man das Verfahren überhaupt durchführen will. Die FDP-Fraktion kann nicht glauben, dass Letzteres ernsthaft in Erwägung gezogen wird, nachdem das Angebot der Stiftung von allen Fraktionen einhellig begrüßt worden war. Was also soll die Verschiebung ?
Landauf, landab wird beklagt, dass in unserem Land immer weniger Kinder zur Welt kommen. Förderung und Bildung der Kinder, die unsere Zukunft seien, werden stets als unsere wichtigsten Aufgaben bezeichnet. Vor diesem Hintergrund kann es nicht sein, dass die Ansiedlung eines Kindergartens in einem Wohngebiet, auch wenn es ein ‚reines Wohngebiet‘ ist, grundsätzlich in Frage gestellt wird. Nur am Rande sei erwähnt, dass Kinderlärm inzwischen auch in der Rechtsprechung allgemein als ‚hinzunehmen‘ bezeichnet wird. Aus dem gleichen Grund hat der Gesetzgeber 2013 durch Änderungen des Bau-Gesetzbuches die Einrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen in reinen Wohngebieten generell erleichtert. Nach Auffassung der FDP-Fraktion kann es daher nur darum gehen, einen möglichst brauchbaren Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der benachbarten Anwohner und den Gegebenheiten aus dem Betrieb eines Kindergartens zu suchen, und das so schnell wie möglich, da sonst die Stiftung ihr Angebot möglicherweise zurückziehen und eine andere Verwendung für das Anwesen suchen könnte.
Gez. Michael‑K. Otto Gez. Alexander Frhr.v.Bethmann
(Fraktionsvorsitzender) (Vorsitzender des Ortsverbandes)