FDP bedau­ert unnö­ti­ge Ver­zö­ge­rung für Kin­der­gar­ten in der Herrnwaldstraße

Pres­se­er­klä­rung: 

Seit einem hal­ben Jahr­zehnt wird ver­geb­lich nach einer brauch­ba­ren Lösung für die Pro­ble­me des städ­ti­schen Kin­der­gar­tens in der Eppstei­ner Stra­ße gesucht. Jetzt zeich­net sich eine Lösung ab, die als ein wah­rer Glücks­fall für die Stadt bezeich­net wer­den muß:

Eine König­stei­ner Bür­ge­rin, der die evan­ge­li­sche Kir­che am Her­zen lag, setzt eine kir­chen­na­he Stif­tung als Erbe ihres Anwe­sens in der Herrn­wald­stra­ße ein, und die bedach­te Stif­tung bie­tet der Stadt König­stein an, ihr die­ses Anwe­sen für die Unter­brin­gung des städ­ti­schen Kin­der­gar­tens zu ver­mie­ten und oben­drein noch für die­sen Zweck in Abstim­mung mit der Stadt umzu­bau­en. Zu Recht waren Ver­tre­ter aller im König­stei­ner Stadt­par­la­ment ver­tre­te­nen Par­tei­en begeis­tert, als sie von die­sem Ange­bot erfuhren.[…] 

Nun stell­te sich her­aus, dass der bestehen­de Bebau­ungs­plan den Betrieb eines Kin­der­gar­tens an die­ser Stel­le nicht zulässt. Daher schlug die Ver­wal­tung vor, einen Auf­stel­lungs­be­schluss zur Ände­rung des Bebau­ungs­plans zu fas­sen, um das Vor­ha­ben den­noch rea­li­sie­ren zu kön­nen; nur ein sol­cher Beschluss kann nach § 2 des Bau­ge­setz­bu­ches das Ver­fah­ren zur Bebau­ungs­pla­nung-Ände­rung in Gang set­zen. Die­ses gesetz­lich gere­gel­te Ver­fah­ren dient der früh­zei­ti­gen Öffent­lich­keits- und Behör­den­be­tei­li­gung und ist die Grund­la­ge für die Abwä­gung und Bewer­tung aller für das Vor­ha­ben bedeut­sa­men Umstände.

Wenn also Eigen­tü­mer und Bewoh­ner benach­bar­ter Grund­stü­cke Pro­ble­me bei der beab­sich­tig­ten Unter­brin­gung des Kin­der­gar­tens in dem Anwe­sen in der Herrn­wald­stra­ße sehen soll­ten, so ist es genau das durch einen Auf­stel­lungs-beschluss ein­ge­lei­te­te Ver­fah­ren, in das alle offe­nen Fra­gen ein­ge­bracht und behan­delt wer­den kön­nen und sollen.

Etwa­ige Beden­ken hin­sicht­lich Ver­kehrs­be­las­tung und Ver­kehrs­füh­rung im Zusam­men­hang mit einem ver­mehr­ten Ver­kehrs­auf­kom­men durch Eltern, wel­che ihre Kin­der brin­gen und abho­len, oder Sor­gen wegen mög­li­cher Lärm-beläs­ti­gun­gen sind die Punk­te, über die im Zuge des Ver­fah­rens dis­ku­tiert wer­den kann und muss, um mög­lichst güns­ti­ge Lösun­gen zu fin­den. Dazu wird ver­mut­lich auch die Ein­ho­lung von Fach­gut­ach­ten gehö­ren, was die Umset­zung der geplan­ten Kin­der­gar­ten­an­sied­lung ohne­dies ver­zö­gern wird.

Den Auf­stel­lungs­be­schluss – wie gesche­hen – zu v e r s c h i e b e n macht daher über­haupt kei­nen Sinn, es sei denn, es sol­le durch Gesprä­che mit betrof­fe­nen Bür­gern ermit­telt wer­den, ob man das Ver­fah­ren über­haupt durch­füh­ren will. Die FDP-Frak­ti­on kann nicht glau­ben, dass Letz­te­res ernst­haft in Erwä­gung gezo­gen wird, nach­dem das Ange­bot der Stif­tung von allen Frak­tio­nen ein­hel­lig begrüßt wor­den war. Was also soll die Verschiebung ?

Land­auf, land­ab wird beklagt, dass in unse­rem Land immer weni­ger Kin­der zur Welt kom­men. För­de­rung und Bil­dung der Kin­der, die unse­re Zukunft sei­en, wer­den stets als unse­re wich­tigs­ten Auf­ga­ben bezeich­net. Vor die­sem Hin­ter­grund kann es nicht sein, dass die Ansied­lung eines Kin­der­gar­tens in einem Wohn­ge­biet, auch wenn es ein ‚rei­nes Wohn­ge­biet‘ ist, grund­sätz­lich in Fra­ge gestellt wird. Nur am Ran­de sei erwähnt, dass Kin­der­lärm inzwi­schen auch in der Recht­spre­chung all­ge­mein als ‚hin­zu­neh­men‘ bezeich­net wird. Aus dem glei­chen Grund hat der Gesetz­ge­ber 2013 durch Ände­run­gen des Bau-Gesetz­bu­ches die Ein­rich­tung von Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen in rei­nen Wohn­ge­bie­ten gene­rell erleich­tert. Nach Auf­fas­sung der FDP-Frak­ti­on kann es daher nur dar­um gehen, einen mög­lichst brauch­ba­ren Aus­gleich zwi­schen den berech­tig­ten Inter­es­sen der benach­bar­ten Anwoh­ner und den Gege­ben­hei­ten aus dem Betrieb eines Kin­der­gar­tens zu suchen, und das so schnell wie mög­lich, da sonst die Stif­tung ihr Ange­bot mög­li­cher­wei­se zurück­zie­hen und eine ande­re Ver­wen­dung für das Anwe­sen suchen könnte.

Gez. Michael‑K. Otto Gez. Alex­an­der Frhr.v.Bethmann

(Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der) (Vor­sit­zen­der des Ortsverbandes)

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