Die FDP hält bal­di­gen Neu­bau des Kin­der­gar­tens an der Eppstei­ner Stra­ße auch ohne teu­ren „Stel­zen­bau“ bei der Grund­schu­le für möglich

Poli­ti­sche Par­tei­en, Ver­wal­tung und Eltern sind sich einig, dass der Kin­der­gar­ten in der Eppstei­ner Stra­ße schnellst­mög­lich durch einen Neu­bau ersetzt wer­den muss. Wann und wo ein Neu­bau errich­tet wer­den soll, ist indes­sen umstritten.[…]

Hier­für waren im Haus­halt 2010 bereits € 80.000,– Pla­nungs­kos­ten vor­ge­se­hen, die im Haus­halt 2011 auf € 100.000,– erhöht wur­den. Im Haus­halt 2012 waren € 1.500.000,– für Bau­maß­nah­men für die­sen Kin­der­gar­ten ein­ge­stellt, die dann in den Haus­halt 2013 über­nom­men wur­den. Nicht unbe­dingt not­wen­di­ge Aus­ga­ben soll­ten dabei jeden­falls ver­mie­den werden.

Dies führ­te zu Über­le­gun­gen der Ver­wal­tung, am nörd­li­chen Rand auf einem Teil des Grund­schul­grund­stücks einen „Stel­zen­bau“ über dem Schul­hof und über der Durch­fahrt zum Schul­hof zu errich­ten, in dem die Kin­der aus dem der­zei­ti­gen Kin­der­gar­ten in der Eppstei­ner Stra­ße vor­über­ge­hend unter­ge­bracht wer­den kön­nen. Nach Fer­tig­stel­lung des neu­en Kin­der­gar­tens am alten Stand­ort und Rück­ver­le­gung des Kin­der­gar­tens könn­te der „Stel­zen­bau“ als Hort für eine wahr­schein­lich wach­sen­de Zahl von Hort­kin­dern die­nen und über kurz oder lang im Zuge des Über­gangs zur Ganz­ta­ges­schu­le auch für die­se genutzt wer­den. Der­zeit besu­chen rund 110 Kin­der der Grund­schu­le eine Hort­ein­rich­tung oder ähn­li­ches, 45 davon schon jetzt in Pavil­lons auf dem Gelän­de der Grund­schu­le als betreu­te Grundschule.

Mit dem „Stel­zen­bau“ sol­len einer­seits bei der Grund­schu­le neue Räu­me geschaf­fen und gleich­zei­tig die Flä­che des Schul­hofs wei­test­ge­hend erhal­ten wer­den. So könn­ten die Hort­kin­der nach dem Unter­richt im Schul­be­reich unter­ge­bracht wer­den, ohne dass sie durch die Stadt zu einem ande­ren Stand­ort geführt wer­den müs­sen, was im Inter­es­se der Eltern und der Schu­le lie­gen müss­te. Der Schul­hof wür­de nur mar­gi­nal ver­klei­nert, aber teil­wei­se – viel­leicht etwa zu einem Vier­tel – über­dacht. Die­ser über­dach­te Teil böte Schutz vor Regen, so dass die Kin­der sich auch bei Regen in den Pau­sen im Frei­en auf­hal­ten könn­ten, und im Som­mer böten sich hier bei star­kem Son­nen­schein schat­ti­ge Stel­len im Freien. 

Trotz zahl­rei­cher posi­ti­ver Aspek­te des Kon­zepts erhob sich hef­ti­ger Wider­spruch, bevor über­haupt kon­kre­te Plä­ne vor­ge­legt wur­den. In einem Papier der Schu­le wer­den aus­schließ­lich Vor­be­hal­te auf­ge­lis­tet, ohne irgend­wel­che posi­ti­ven Aspek­te zu erwäh­nen. Die­ses Papier stimmt so auf­fal­lend mit Über­le­gun­gen der ALK in ihrer Pres­se­er­klä­rung vom 2.1.2013 über­ein, dass sich die Fra­ge stellt, ob die ALK frem­de Über­le­gun­gen als eige­ne aus­gab oder die Schu­le die Ideen der ALK über­nom­men hat. 

So war von mas­si­ver Ver­schat­tung die Rede, obwohl die Son­ne zu kei­ner Tages­zeit von Nor­den her scheint, wo der Stel­zen­bau ent­ste­hen soll, viel­mehr bei nied­ri­gem Son­nen­stand im Win­ter sogar teil­wei­se in den über­dach­ten Raum schei­nen wür­de. Wes­halb bei einem Stel­zen­bau, bei dem eini­ge tra­gen­de Pfei­ler auf dem Schul­hof ste­hen, die Sicher­heit lau­fen­der Kin­der nicht mehr gewähr­leis­tet wäre, ist nicht ersicht­lich. Wenn dem so wäre, dürf­ten auf einem Schul­hof auch kei­ne Bäu­me, Bän­ke oder Tische ste­hen, an denen sich die Kin­der sto­ßen könn­ten. Wes­halb Trep­pen in einem mehr­stö­cki­gen Bau ein grund­sätz­li­ches Pro­blem sein sol­len, ist eben­falls uner­find­lich. Dass wäh­rend der Bau­pha­se der Unter­richt „nicht mehr ver­ant­wor­tet“ wer­den könn­te, ist schwer nach­zu­voll­zie­hen, zumal die Unter­richts­räu­me in der der Bau­stel­le abge­wand­ten Süd- bzw. West­sei­te der bestehen­den Gebäu­de unter­ge­bracht sind. Trä­fen die geäu­ßer­ten Annah­men zu, wäre jeder Erwei­te­rungs­bau einer Schu­le unmöglich.

Nor­ma­le Bau­stel­len in Innen­städ­ten zei­gen, dass vie­le Beein­träch­ti­gun­gen durch orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men begrenzt wer­den kön­nen. Schließ­lich könn­ten beson­ders belas­ten­de Bau­maß­nah­men auch in die Zeit der Schul­fe­ri­en gelegt wer­den. Unge­klär­te Zustän­dig­kei­ten der bei­den Insti­tu­tio­nen Schu­le und Hort, die auch die Haus­meis­ter­tä­tig­keit beträ­fen, kön­nen schwer­lich als ernst­zu­neh­men­des Argu­ment ange­se­hen wer­den. Ähn­li­ches gilt für das Argu­ment Park­platz­be­darf. So wün­schens­wert aus­rei­chen­de Park­plät­ze in unmit­tel­ba­rer Nähe des Arbeits­plat­zes sind, haben doch weder Ange­stell­te in der Wirt­schaft noch Mit­ar­bei­ter des öffent­li­chen Diens­tes einen zwin­gen­den Anspruch auf einen sol­chen Parkplatz. 

Ver­mö­gen vie­le der vor­ge­brach­ten Argu­men­te gegen den „Stel­zen­bau“ somit nicht zu über­zeu­gen und sind nur aus einer grund­sätz­li­chen Abwehr­hal­tung zu erklä­ren, so ist gleich­wohl ein­zu­räu­men, dass das Grund­stück der Grund­schu­le ver­hält­nis­mä­ßig klein ist und daher jed­we­der grö­ße­re Bau Beein­träch­ti­gun­gen für die Schu­le und auch für die Nach­bar­grund­stü­cke mit sich bräch­te. Von daher lohnt es sich, über Alter­na­tiv­lö­sun­gen nachzudenken. 

Der Vor­schlag der ALK, auf dem städ­ti­schen Gelän­de am Forel­len­weg ein Kin­der­zen­trum mit Kin­der­gar­ten, U‑3-Betreu­ung und Kin­der­hort zu errich­ten, ist ein sol­cher Ver­such. Der erkenn­ba­re Vor­teil läge dar­in, dass Zwi­schen­lö­sun­gen ent­behr­lich wären. Aller­dings hat er eini­ge Nach­tei­le. Zum einen ver­schiebt sich der drän­gen­de Neu­bau­be­ginn auf unge­wis­se Zeit. Zuerst müss­ten näm­lich die Bau­ar­bei­ten für den neu­en Betriebs­hof auf dem Gelän­de am Kal­ten­born erle­digt wer­den, für die bis­her noch nicht ein­mal eine Bau­ge­neh­mi­gung vor­liegt. Der Umzug des Betriebs­hofs und der Stadt­wer­ke müss­te durch­ge­führt und das Gelän­de am Forel­len­weg frei­ge­räumt sein. Bis zur Fer­tig­stel­lung eines sol­chen Kin­der­zen­trums könn­ten also noch meh­re­re Jah­re vergehen.

Die Ansied­lung an die­sem Stand­ort hät­te außer­dem den Ver­lust der Zweck­be­stim­mung des wert­vol­len Erb­bau­rechts an der Eppstei­ner Stra­ße zur Fol­ge, und für das Grund­stück am Forel­len­weg ent­fie­len ande­re Nut­zungs­mög­lich­kei­ten, ggf. auch ein Ver­kauf. Dar­über hin­aus soll­ten Hort­kin­der tun­lichst in oder bei der Schu­le unter­ge­bracht wer­den, um unnö­ti­ge Wege durch die Stadt – man den­ke an den engen Heu­hohl­weg und an den Bahn­über­gang sowie die damit ver­bun­de­nen Gefähr­dun­gen und Auf­sichts­pflich­ten – zu ver­mei­den. Auch der Trend zur Ganz­tags­schu­le spricht dafür, die Hort­kin­der schon jetzt nach dem Unter­richt in oder bei der Schu­le zu belassen.

Unter Berück­sich­ti­gung des Vor­ste­hen­den schlägt die FDP vor, fol­gen­des Kon­zept zu prü­fen: Erwerb der Räu­me der bis­he­ri­gen Geschäfts­stel­le der Tau­nus-Spar­kas­se im Gebäu­de Frank­fur­ter Str. 12 mit einer Flä­che von ca. 250 m² in unmit­tel­ba­rer Nähe der Grund­schu­le durch die Stadt und Klä­rung, dass eine Nut­zung für Hort­grup­pe recht­lich zuläs­sig ist. Nach neue­ren Geset­zen und Recht­spre­chung kann Kin­der­lärm nur noch schwer als Abwehr­ar­gu­ment die­nen. Hier wäre dann min­des­tens Platz für die ca. 45 Hort­kin­der, die jetzt in der Eppstei­ner Stra­ße unter­ge­bracht sind. Die eben­falls ca. 45 Kin­der der betreu­ten Grund­schu­le könn­ten in den der­zei­ti­gen Pavil­lons blei­ben, und die ca. 20 Hort­kin­der in St. Mari­en könn­ten, falls sie nicht auch in den ehe­ma­li­gen Räu­men der Tau­nus-Spar­kas­se Platz fin­den, zunächst auch dort bleiben.

Für die Kin­der des Kin­der­gar­tens wäre dann zu prü­fen, ob eine schon mehr­fach ange­dach­te vor­über­ge­hen­de Unter­brin­gung im Kur­bad oder in Pavil­lons auf dem städ­ti­schen Gelän­de Am Kal­ten­born neben dem neu­en Betriebs­hof kos­ten­güns­ti­ger ist. Bei­de Stand­or­te sind städ­tisch. Im Kur­bad wären Umbau­ar­bei­ten not­wen­dig und es ist unklar, wo und wie Frei­ge­län­de zum Spie­len für die Kin­der ver­füg­bar oder her­ge­rich­tet wer­den kann. Am Kal­ten­born müss­ten Con­tai­ner ange­mie­tet und aus­ge­rüs­tet wer­den. Dafür wäre ein Frei­ge­län­de reich­lich vor­han­den und es könn­ten sogar vor­han­de­ne Spiel­ge­rä­te mit­ge­nom­men werden. 

Bei Umset­zung die­ses Kon­zepts könn­te mit dem drin­gend not­wen­di­gen Neu­bau des Kin­der­gar­tens in der Eppstei­ner Stra­ße mög­li­cher­wei­se sogar noch in die­sem Jahr begon­nen wer­den. Es ent­stün­den aller­dings Kos­ten für die Zwi­schen­lö­sung. Dabei ist aber zu berück­sich­ti­gen, dass die bis­he­ri­gen Räu­me der Tau­nus-Spar­kas­se, falls sie eines Tages nicht mehr gebraucht wür­den, ohne wei­te­res wie­der ver­kauft wer­den könn­ten. Die FDP könn­te sich auch die Nut­zung die­ser Räu­me als zen­tra­les Jugend­ca­fé vorstellen.

Vor allem aber müss­te die Stadt jetzt nicht meh­re­re Mil­lio­nen Euro für die Errich­tung eines Gebäu­des auf dem Gelän­de der Grund­schu­le aufbringen.

Trotz­dem wären ca. 90, mög­li­cher­wei­se sogar alle der­zeit rund 110 Hort­kin­der der Grund­schu­le in deren unmit­tel­ba­rer Nähe unter­ge­bracht. Die Fra­ge, wie der Kreis den Raum­be­darf für die Grund­schu­le beim Über­gang zur Ganz­tags­schu­le lösen will, müss­te die­ser zu gege­be­ner Zeit beant­wor­ten, etwa durch eine Gesamt­neu­be­bau­ung des Grund­stücks oder durch Erwei­te­rungs­bau­ten nach Zukauf von Tei­len von Nachbargrundstücken. 

Zusam­men­fas­send sind die wich­tigs­ten Vor­tei­le des vor­ge­schla­ge­nen Konzepts:

  • Ein bal­di­ger Neu­bau des Kin­der­gar­tens in der Eppstei­ner Stra­ße wäre möglich.
  • Das Erb­bau­recht an die­sem Grund­stück kann wei­ter im Rah­men der ver­trag­li­chen Zweck­be­stim­mung zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen genutzt werden.
  • Ein Groß­teil der Hort­kin­der blie­be in der Nähe der Schule.
  • Das Gelän­de am Forel­len­weg lie­ße sich ander­wei­tig nut­zen oder verkaufen.
  • Tei­le der Kos­ten für die Zwi­schen­lö­sung kön­nen spä­ter durch Ver­kauf der Räu­me wie­der her­ein­ge­holt werden.
  • Vor allem: Die Stadt bräuch­te nicht für meh­re­re Mil­lio­nen Euro und gegen mas­si­ven Wider­stand von Schu­le und Nach­barn ein Gebäu­de auf dem Schul­ge­län­de errichten.

Gez.: Micha­el-Klaus Otto Gez.: Alex­an­der Frhr. v. Bethmann

(Vor­sit­zen­der der FDP-Frak­ti­on) (Vor­sit­zen­der des FDP-Ortsverbandes)

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