Politische Parteien, Verwaltung und Eltern sind sich einig, dass der Kindergarten in der Eppsteiner Straße schnellstmöglich durch einen Neubau ersetzt werden muss. Wann und wo ein Neubau errichtet werden soll, ist indessen umstritten.[…]
Hierfür waren im Haushalt 2010 bereits € 80.000,– Planungskosten vorgesehen, die im Haushalt 2011 auf € 100.000,– erhöht wurden. Im Haushalt 2012 waren € 1.500.000,– für Baumaßnahmen für diesen Kindergarten eingestellt, die dann in den Haushalt 2013 übernommen wurden. Nicht unbedingt notwendige Ausgaben sollten dabei jedenfalls vermieden werden.
Dies führte zu Überlegungen der Verwaltung, am nördlichen Rand auf einem Teil des Grundschulgrundstücks einen „Stelzenbau“ über dem Schulhof und über der Durchfahrt zum Schulhof zu errichten, in dem die Kinder aus dem derzeitigen Kindergarten in der Eppsteiner Straße vorübergehend untergebracht werden können. Nach Fertigstellung des neuen Kindergartens am alten Standort und Rückverlegung des Kindergartens könnte der „Stelzenbau“ als Hort für eine wahrscheinlich wachsende Zahl von Hortkindern dienen und über kurz oder lang im Zuge des Übergangs zur Ganztagesschule auch für diese genutzt werden. Derzeit besuchen rund 110 Kinder der Grundschule eine Horteinrichtung oder ähnliches, 45 davon schon jetzt in Pavillons auf dem Gelände der Grundschule als betreute Grundschule.
Mit dem „Stelzenbau“ sollen einerseits bei der Grundschule neue Räume geschaffen und gleichzeitig die Fläche des Schulhofs weitestgehend erhalten werden. So könnten die Hortkinder nach dem Unterricht im Schulbereich untergebracht werden, ohne dass sie durch die Stadt zu einem anderen Standort geführt werden müssen, was im Interesse der Eltern und der Schule liegen müsste. Der Schulhof würde nur marginal verkleinert, aber teilweise – vielleicht etwa zu einem Viertel – überdacht. Dieser überdachte Teil böte Schutz vor Regen, so dass die Kinder sich auch bei Regen in den Pausen im Freien aufhalten könnten, und im Sommer böten sich hier bei starkem Sonnenschein schattige Stellen im Freien.
Trotz zahlreicher positiver Aspekte des Konzepts erhob sich heftiger Widerspruch, bevor überhaupt konkrete Pläne vorgelegt wurden. In einem Papier der Schule werden ausschließlich Vorbehalte aufgelistet, ohne irgendwelche positiven Aspekte zu erwähnen. Dieses Papier stimmt so auffallend mit Überlegungen der ALK in ihrer Presseerklärung vom 2.1.2013 überein, dass sich die Frage stellt, ob die ALK fremde Überlegungen als eigene ausgab oder die Schule die Ideen der ALK übernommen hat.
So war von massiver Verschattung die Rede, obwohl die Sonne zu keiner Tageszeit von Norden her scheint, wo der Stelzenbau entstehen soll, vielmehr bei niedrigem Sonnenstand im Winter sogar teilweise in den überdachten Raum scheinen würde. Weshalb bei einem Stelzenbau, bei dem einige tragende Pfeiler auf dem Schulhof stehen, die Sicherheit laufender Kinder nicht mehr gewährleistet wäre, ist nicht ersichtlich. Wenn dem so wäre, dürften auf einem Schulhof auch keine Bäume, Bänke oder Tische stehen, an denen sich die Kinder stoßen könnten. Weshalb Treppen in einem mehrstöckigen Bau ein grundsätzliches Problem sein sollen, ist ebenfalls unerfindlich. Dass während der Bauphase der Unterricht „nicht mehr verantwortet“ werden könnte, ist schwer nachzuvollziehen, zumal die Unterrichtsräume in der der Baustelle abgewandten Süd- bzw. Westseite der bestehenden Gebäude untergebracht sind. Träfen die geäußerten Annahmen zu, wäre jeder Erweiterungsbau einer Schule unmöglich.
Normale Baustellen in Innenstädten zeigen, dass viele Beeinträchtigungen durch organisatorische Maßnahmen begrenzt werden können. Schließlich könnten besonders belastende Baumaßnahmen auch in die Zeit der Schulferien gelegt werden. Ungeklärte Zuständigkeiten der beiden Institutionen Schule und Hort, die auch die Hausmeistertätigkeit beträfen, können schwerlich als ernstzunehmendes Argument angesehen werden. Ähnliches gilt für das Argument Parkplatzbedarf. So wünschenswert ausreichende Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes sind, haben doch weder Angestellte in der Wirtschaft noch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes einen zwingenden Anspruch auf einen solchen Parkplatz.
Vermögen viele der vorgebrachten Argumente gegen den „Stelzenbau“ somit nicht zu überzeugen und sind nur aus einer grundsätzlichen Abwehrhaltung zu erklären, so ist gleichwohl einzuräumen, dass das Grundstück der Grundschule verhältnismäßig klein ist und daher jedweder größere Bau Beeinträchtigungen für die Schule und auch für die Nachbargrundstücke mit sich brächte. Von daher lohnt es sich, über Alternativlösungen nachzudenken.
Der Vorschlag der ALK, auf dem städtischen Gelände am Forellenweg ein Kinderzentrum mit Kindergarten, U‑3-Betreuung und Kinderhort zu errichten, ist ein solcher Versuch. Der erkennbare Vorteil läge darin, dass Zwischenlösungen entbehrlich wären. Allerdings hat er einige Nachteile. Zum einen verschiebt sich der drängende Neubaubeginn auf ungewisse Zeit. Zuerst müssten nämlich die Bauarbeiten für den neuen Betriebshof auf dem Gelände am Kaltenborn erledigt werden, für die bisher noch nicht einmal eine Baugenehmigung vorliegt. Der Umzug des Betriebshofs und der Stadtwerke müsste durchgeführt und das Gelände am Forellenweg freigeräumt sein. Bis zur Fertigstellung eines solchen Kinderzentrums könnten also noch mehrere Jahre vergehen.
Die Ansiedlung an diesem Standort hätte außerdem den Verlust der Zweckbestimmung des wertvollen Erbbaurechts an der Eppsteiner Straße zur Folge, und für das Grundstück am Forellenweg entfielen andere Nutzungsmöglichkeiten, ggf. auch ein Verkauf. Darüber hinaus sollten Hortkinder tunlichst in oder bei der Schule untergebracht werden, um unnötige Wege durch die Stadt – man denke an den engen Heuhohlweg und an den Bahnübergang sowie die damit verbundenen Gefährdungen und Aufsichtspflichten – zu vermeiden. Auch der Trend zur Ganztagsschule spricht dafür, die Hortkinder schon jetzt nach dem Unterricht in oder bei der Schule zu belassen.
Unter Berücksichtigung des Vorstehenden schlägt die FDP vor, folgendes Konzept zu prüfen: Erwerb der Räume der bisherigen Geschäftsstelle der Taunus-Sparkasse im Gebäude Frankfurter Str. 12 mit einer Fläche von ca. 250 m² in unmittelbarer Nähe der Grundschule durch die Stadt und Klärung, dass eine Nutzung für Hortgruppe rechtlich zulässig ist. Nach neueren Gesetzen und Rechtsprechung kann Kinderlärm nur noch schwer als Abwehrargument dienen. Hier wäre dann mindestens Platz für die ca. 45 Hortkinder, die jetzt in der Eppsteiner Straße untergebracht sind. Die ebenfalls ca. 45 Kinder der betreuten Grundschule könnten in den derzeitigen Pavillons bleiben, und die ca. 20 Hortkinder in St. Marien könnten, falls sie nicht auch in den ehemaligen Räumen der Taunus-Sparkasse Platz finden, zunächst auch dort bleiben.
Für die Kinder des Kindergartens wäre dann zu prüfen, ob eine schon mehrfach angedachte vorübergehende Unterbringung im Kurbad oder in Pavillons auf dem städtischen Gelände Am Kaltenborn neben dem neuen Betriebshof kostengünstiger ist. Beide Standorte sind städtisch. Im Kurbad wären Umbauarbeiten notwendig und es ist unklar, wo und wie Freigelände zum Spielen für die Kinder verfügbar oder hergerichtet werden kann. Am Kaltenborn müssten Container angemietet und ausgerüstet werden. Dafür wäre ein Freigelände reichlich vorhanden und es könnten sogar vorhandene Spielgeräte mitgenommen werden.
Bei Umsetzung dieses Konzepts könnte mit dem dringend notwendigen Neubau des Kindergartens in der Eppsteiner Straße möglicherweise sogar noch in diesem Jahr begonnen werden. Es entstünden allerdings Kosten für die Zwischenlösung. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die bisherigen Räume der Taunus-Sparkasse, falls sie eines Tages nicht mehr gebraucht würden, ohne weiteres wieder verkauft werden könnten. Die FDP könnte sich auch die Nutzung dieser Räume als zentrales Jugendcafé vorstellen.
Vor allem aber müsste die Stadt jetzt nicht mehrere Millionen Euro für die Errichtung eines Gebäudes auf dem Gelände der Grundschule aufbringen.
Trotzdem wären ca. 90, möglicherweise sogar alle derzeit rund 110 Hortkinder der Grundschule in deren unmittelbarer Nähe untergebracht. Die Frage, wie der Kreis den Raumbedarf für die Grundschule beim Übergang zur Ganztagsschule lösen will, müsste dieser zu gegebener Zeit beantworten, etwa durch eine Gesamtneubebauung des Grundstücks oder durch Erweiterungsbauten nach Zukauf von Teilen von Nachbargrundstücken.
Zusammenfassend sind die wichtigsten Vorteile des vorgeschlagenen Konzepts:
- Ein baldiger Neubau des Kindergartens in der Eppsteiner Straße wäre möglich.
- Das Erbbaurecht an diesem Grundstück kann weiter im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung zu günstigen Konditionen genutzt werden.
- Ein Großteil der Hortkinder bliebe in der Nähe der Schule.
- Das Gelände am Forellenweg ließe sich anderweitig nutzen oder verkaufen.
- Teile der Kosten für die Zwischenlösung können später durch Verkauf der Räume wieder hereingeholt werden.
- Vor allem: Die Stadt bräuchte nicht für mehrere Millionen Euro und gegen massiven Widerstand von Schule und Nachbarn ein Gebäude auf dem Schulgelände errichten.
Gez.: Michael-Klaus Otto Gez.: Alexander Frhr. v. Bethmann
(Vorsitzender der FDP-Fraktion) (Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes)