Anle­ger­schutz

VON ZECH: Anle­ger dür­fen durch Ver­brau­cher­schutz nicht ent­mün­digt wer­den – stär­ke­re Beto­nung des Anlegerschutzes […]

„Es ist bedenk­lich, dass vie­le Maß­nah­men des Ver­brau­cher­schut­zes im Anla­ge­be­reich eine Ein­schrän­kung der Ver­trags­frei­heit bewir­ken. Das durch­aus sinn­vol­le Ziel des Ver­brau­cher­schut­zes, vor unüber­leg­ten Ent­schei­dun­gen und nicht ange­mes­se­nen Ver­trags­ge­stal­tun­gen zu bewah­ren, führt letzt­lich durch eine Über­re­gu­lie­rung zu einer Ent­mün­di­gung des Anle­gers. Rela­tiv schnell kann sich näm­lich in der Kapi­tal­an­la­ge eine zunächst irra­tio­nal erschei­nen­de Ent­schei­dung als pro­fi­ta­bel erwei­sen. Daher set­zen wir uns als Libe­ra­le im Bereich der Finanz­an­la­gen klar für eine stär­ke­re Beto­nung des Anle­ger­schut­zes in Abgren­zung zum Ver­brau­cher­schutz ein“, so Hel­mut VON ZECH, ver­brau­cher­schutz­po­li­ti­scher Spre­cher der FDP-Frak­ti­on im Hes­si­schen Landtag.

Von Zech erklär­te weiter:

„Ein ange­mes­se­ner Anle­ger­schutz soll­te sich dar­auf kon­zen­trie­ren, Infor­ma­ti­ons­lü­cken zu schlie­ßen und dar­aus resul­tie­ren­de Nach­tei­le zu ver­mei­den. Auf die­se Wei­se wür­de man Pri­vat­an­le­ger dabei unter­stüt­zen, ihre Ent­schei­dun­gen auf der Grund­la­ge unkom­pli­zier­ter, frei zugäng­li­cher sowie fun­dier­ter Daten und Fak­ten zu tref­fen. Eine stär­ke­re Beto­nung des Ver­brau­cher­schut­zes wird die­sen Effekt im Anla­ge­be­reich jedoch nicht erzielen.

So haben Maß­nah­men des Ver­brau­cher­schut­zes bewirkt, dass eine Anla­ge­be­ra­tung bereits heu­te nur noch sol­che Pro­duk­te umfas­sen darf, für die soge­nann­te PIBs (Pro­dukt­in­for­ma­ti­ons­blät­ter) vor­lie­gen. Ein Bera­ter kann folg­lich nur die Aktie eines Unter­neh­mens emp­feh­len, wenn die Bank ent­schei­det, ihm ein ent­spre­chen­des PIB zur Ver­fü­gung zu stel­len. Eine allein an den Inter­es­sen des Kun­den aus­ge­rich­te­te Bera­tung ist somit kaum mög­lich. Auch die aktu­el­le Dis­kus­si­on um ein Ver­bot offe­ner Immo­bi­li­en­fonds ist als kri­tisch zu bewer­ten. Statt eines Schutz­ef­fek­tes wür­de ein sol­ches Ver­bot für Pri­vat­an­le­ger ledig­lich die Aus­wahl an Anla­ge­mög­lich­kei­ten wei­ter beschränken.“

„Unser poli­ti­sches Ziel kann es nicht sein, Pri­vat­an­le­gern den Weg zu bestimm­ten Anla­ge­for­men zu ver­sper­ren. Auf die­se Wei­se wür­de man ihnen die Mög­lich­keit neh­men, in viel­leicht risi­ko­rei­che­re, aber eben auch ren­di­te­stär­ke­re Anla­ge­pro­duk­te zu inves­tie­ren“, so von Zech.

Quel­le: http://​www​.fdp​-hes​sen​.de/​A​n​l​e​g​e​r​s​c​h​u​t​z​/​1​0​6​5​9​c​2​3​3​0​2​i​1​p​/​i​n​d​e​x​.​h​tml

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